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Zertifizierung / Kontrolle

Bundesprogramm Ökologischer Landbau: Anpassung des Kontrollverfahrens an die Kontrollverordnung

Kontrolle in der Fleischverarbeitung

28.08.2009

Seit dem 1. Januar 2009 gelten die neuen EG-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau. Diese haben die seit 1991 geltende EG-Öko-Verordnung abgelöst. In den Neuregelungen ist niedergelegt, dass das Kontrollsystem für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus im Einklang mit den Bestimmungen der "Kontrollverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) umgesetzt werden soll.

Im Rahmen des Vorhabens "Anpassung des Kontrollverfahrens nach der EG-Öko-Verordnung an die Anforderungen der Kontrollverordnung" (FKZ 06OE143) haben Experten der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) die Anforderungen der Kontrollverordnung und deren Folgerecht an das Kontrollsystem und -verfahren im ökologischen Landbau analysiert und dargestellt. Sie haben Vorschläge für Vorrangregelungen entwickelt, die in Kommissionsverordnungen mit Durchführungsbestimmungen berücksichtigt werden können. Weiterhin wurden nationale Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Ein "Handbuch für Öko-Kontrollstellen" mit Umsetzungsvorschlägen konkretisiert die Umsetzung auf Ebene der Ökokontrollstellen.

Kontakt

Dr. Jochen Neuendorff
GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstrasse 4
37073 Göttingen
Tel. +49 551 4887731
Fax +49 551 58774
jochen.neuendorff@gfrs.de
www.gfrs.de

Die Schlussberichte der im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) bearbeiteten Forschungsprojekte werden im Online-Archiv Organic Eprints veröffentlicht.

Weitere Informationen
Schlussbericht in Organic Eprints
Projektbeschreibung auf der Bundesprogramm-Homepage


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